Lasertag Hannover FUN Center

AGB Lasertag Hannover FUN Center

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen

für Besucher/Nutzer der Lasertag Arena der Lasertag FUN Center GmbH

 

Wir heißen sie herzlich willkommen in unserer Lasertag Arena: Lasertag Hannover FUN Center
Wir wünschen viel Spaß und bitten sie, sich an Spielregeln zu halten:

Ab welchem Alter dürfen in Laatzen NERF Action Spiele gespielt werden?
>> Keine Altersbeschränkung <<
Unsere Empfehlung: Geburtstagspartys ab dem 8. Geburtstag
Mitgebrachte Ausrüstung muss für das Kind geeignet sein.

Ab welchem Alter darf in Laatzen Lasertag gespielt werden? Die Lasertag Altersbeschränkung einer Arena wird vom Jugendamt festgelegt!
Hier gilt die Altersfreigabe: Spielen darf jeder Lasertag ab 10 Jahren.

Zu einem reibungslosen Ablauf des Aufenthaltes tragen auch klare Vereinbarungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit ihnen in Form nachfolgender Bestimmungen vereinbaren. Diese werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen ihnen und uns zustande gekommenen Nutzungsvertrages. Wir bitten Sie um sorgfältiges Lesen und Beachtung!

§ 1 Nutzung

Die Besucher nutzen die Lasertag Arena auf eigene Gefahr! Das Besteigen oder Verändern von Hindernissen ist untersagt! Auch ist das Rennen, Hinlegen oder Knien in unserer Anlage verboten. Bis sich die Augen an die Dunkelheit in unserer Arena gewöhnt haben, bitten wir um eigenverantwortlich größtmögliche Vorsicht. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Sollten sich einige Mitspieler an die oben aufgeführten Verbote nicht halten, so behalten wir uns vor, den Betrieb der kompletten Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen und die Arena zu räumen. Gespielt wird idealerweise in dunkler Freizeitkleidung, mit sportlichem Schuhwerk. Jede Art militanter Kleidung, auch nur ansatzweise, ist untersagt. Wir bitten sie, für die Demonstration der Ausrüstung 10 Minuten vor Spielbeginn anwesend zu sein. Verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder zur Verlängerung.

Keine Gruppe unter 26 Personen hat das Anrecht, die Arena allein zu nutzen. Sind die Gruppen kleiner, behalten wir uns vor, andere Personen zur gleichen Zeit spielen zu lassen.

Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass, bzw. den Zugang zur Arena zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 2 Spielgeräte

Die Phaser, Westen und Spielgeräte in unserer Arena werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang mit den Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden. 

Die Spielgeräte in unserer Arena verfügen über einen Zerstörungssensor, der den Spieler bei schädlichem Umgang mit den Spielgeräten zunächst 2x verbal verwarnt und dann beim 3. Vorfall abschaltet. Bei einem stark schädlichen Umgang wird der Spieler sofort abgeschaltet.
Die Abschaltung durch den Zerstörungssensor beendet das Spiel für den Spieler. Der Spieler scheidet für gebuchte und bezahlte Folgespiele aus, ohne dass ein Anspruch auf einen freigeschalteten Phaser, Erstattung von Geld oder Freispielen besteht. Geltendmachung von Schadenersatz bleibt der Lasertag Arena ausdrücklich vorbehalten.

§ 3 Anweisungen

Sämtlichen Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Es gilt die Hausordnung. Das Personal ist angewiesen, die Hausordnung durchzusetzen.

Personen, welche gegen unsere Hausordnung oder Anweisungen des Personales verstoßen, werden unverzüglich der Arena verwiesen. Hiermit verbunden ist gleichzeitig die sofortige Kündigung des Nutzungsvertrages ohne vorherige Abmahnung, soweit der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet werden kann.

§ 4 Spielpreise

Der Spielspreis wird sofort fällig und ist vor Spielbeginn an unserer Kasse zu entrichten.

Ausgegebene Spielkarten sind wertlos und dienen ausschließlich der Einlasskontrolle. Mehr dazu bei § 5.

Erscheinen angemeldete Personen oder Gruppen nicht, obwohl eine Buchung vorliegt, so zahlt die Person, die die Buchung veranlasst hat, den vollen Spielpreis als Vertragspartner.

Fehlende Spieler können am Tag des Spiels oder danach nicht mehr storniert werden, weil die Fristen, die bei der Buchung mitgeteilt worden sind, abgelaufen sind. Lasertag ist total kundenfreundlich und hätte doch die Spielzeiten so gerne anderweitig verkauft, doch zum Spielbeginn oder später können und möchten wir das nicht mehr tun.

Spielpreise sind Tagespreise.

§ 5 Spielkarten

Spielkarten der Lasertag Arena werden am Spieltag vor den Spielen ausgegeben. Die Lasertag Arena kontrolliert damit auf einfache Weise, ob die Gruppe  bezahlt hat.

Spielkarten werden von den Spielern selbst verwaltet und beim Betreten der Arena einzeln abgegeben. Es ist verboten, den Spielern die Karten wegzunehmen oder vorzuenthalten, weil damit der Ablauf massiv gestört wird und Streit ausgelöst wird.

Der Wert der Spielkarten ist rein symbolisch. Verbindlich sind die vertraglich vereinbarten Spielzeiten.
Verlorene Spielkarten werden anstandslos sofort neu ausgegeben.

Spielkarten dürfen als Souvenir mitgenommen werden:
Kinder hängen sich unsere Spielkarten gerne an die Pinnwand oder haben sie im Portmonnaie.
Besucher dürfen übrig gebliebene oder in der Arena gefundene Spielkarten gerne als Souvenir mitnehmen.
Lasertag hat an der Kasse immer auch neue Karten. Tipp: Einfach mal fragen!

§ 6 Promotion

Pro Person ist generell täglich 1 Flyer mit Gutschein einlösbar. Die Einlösung wird komplett verweigert, und alle Flyer werden eingezogen, wenn auffällig viele Flyer mit Gutschein zur Einlösung vorgelegt werden. Die Entscheidung darüber fällt die Lasertag Arena allein im Aufklärungsgespräch mit dem Besucher.
Es muß jedem klar sein, Flyer mit Gutscheinen liegen nirgends aus und werden einzeln ausgegeben. Missbräuchlicher Zugang zu Flyern berechtigt hier nicht zur Einlösung.

§ 7 Rauchverbot und Feuerverbot

Im Haus und in der gesamten Arena besteht Rauchverbot und Feuerverbot. Entsprechend der neuen Rechtsauslegung werden die Folgekosten der Fehlalarmierung der Feuerwehr nicht mehr von der Kommune übernommen. Der Raucher oder Feuerleger trägt die Kosten allein.

Rauchen, das Anzünden von Kerzen, Wunderkerzen, Fackeln, Fontainen und alles offene Feuer sind absolut verboten.
Verursacher eines Feueralarms haften für die Folgen zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 100 €, die an das FUN Center zu bezahlen sind.

Feueralarm durch Nebelfluid ist unmöglich, da technisch angepasste und zertifizierte Spezialmelder im Einsatz sind.

§ 8 Buchung, Verspätung und vorzeitige Beendigung

Die Nutzung der Arena ist an vereinbarte, gebuchte Zeiten gebunden.

Spieler und Gruppen sind für versäumte Spielzeiten selbst verantwortlich.
Sie tragen die Folgen für finanziellen Verlust und Enttäuschung selbst.
Lasertag bittet in sofern um Verständnis.

Verspätete Spieler werden in ein laufendes Spiel nicht mehr eingelassen.

Wird die Nutzung der Arena vor Ablauf der hierfür vereinbarten und gewährten Spielzeit durch Spieler oder Lasertag beendet, so besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.

§ 9 Bildmaterial

Das Fertigen von Fotos oder sonstigem Bildmaterial zu gewerblichen Zwecken innerhalb der Anlage ist untersagt.
Das Fertigen von Fotos oder sonstigem Bildmaterial zu privaten Zwecken innerhalb der Anlage kann auf Nachfrage von der Lasertag Arena genehmigt werden, sofern die Besucher / Nutzer der Lasertag Arena eine Kopie zur Verfügung stellen und die Nutzungsrechte einräumen.
Jeder Besucher / Nutzer der Lasertag Arena überträgt Nutzungsrechte für alle vom Personal angefertigten Fotos auf die Lasertag FUN Center GmbH. Erziehungsbeauftragte und Erziehungsberechtigte handeln entsprechend. Gewonnenes Bildmaterial darf ausdrücklich zu Werbezwecken verwendet werden. Die Nutzungsrechte können jederzeit entzogen werden.
Mit dem Entzug der Nutzungsrechte hat die Lasertag FUN Center GmbH 4 volle, ganze Wochen Zeit, um die Fotos zu entfernen. Die Frist beginnt mit der eindeutigen Beanstandung einzelner oder mehrerer Fotos. Es wird lieb und einvernehmlich passieren!!

§ 10 Gewerbliche Vertragspartner

Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren etwaige Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit, auch dann nicht, wenn sie uns zuvor mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.

§ 11 Hausrecht

Die Lasertag Arena Betreiberin und deren Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Eine Haftung der Lasertag Betreiberin sowie deren Mitarbeitern und Aushilfen, externen Veranstaltern, dem Eigentümer des Geländes und der Arena, die Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Lasertag Arena bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung bei Verletzungen, Diebstahl/Verlust von Kleidung, Wertgegenständen und mitgebrachter Ausrüstung, gleich welcher Art, sowie Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen.

§ 12 Haftung

Bei Unfällen oder Verletzungen und daraus resultierenden Schäden bei Besuchern/Nutzern, welche durch die Benutzung der Ausrüstung oder der Arena hervorgerufen werden, übernehmen wir keine Haftung für fahrlässiges Verhalten. Unsere eigene Haftung für Schäden, die nicht Körper- oder Personenschäden, sowie unsere Haftung für durch uns oder durch unser Personal verursachte Schäden sind , ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Bei Unfällen oder Verletzungen und daraus resultierenden Schäden bei Besuchern/Nutzern, welche durch Tätlichkeiten oder beidseitige / wechselseitige  Tätlichkeiten hervorgerufen werden, übernehmen wir keine Haftung.

Wir sind bei der Feststellung der Personalien behilflich, soweit es augenblicklich gewünscht ist. Nach Abschluß des Tages werden vergangene Buchungen automatisiert gelöscht, und die Lasertag Arena kann gar nicht mehr bei der Feststellung von Personalien behilflich sein.

Die Lasertag Arena stellt kostenlose, abschließbare, codierte Fächer zum Einschluss persönlicher Gegenstände zur Verfügung. Es handelt sich nicht um Wertfächer!

Für die Benutzung der Fächer und Garderobe wird unsererseits keine Haftung übernommen.

§ 13 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ergibt sich ausschließlich nach unserem Geschäftssitz in Hannover. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hannover, den 12.04.2019  AGB